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TEAM-AGENTUR GmbH & Co.KG,
A-6850 Dornbirn, Bildgasse 18a
1.0 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
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1.1 Grundlagen
Die Akivitäten der TEAM-AGENTUR
Ges.m.b.H. & Co.KG. werden durch die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) bestimmt.
Die AGB regeln das Verhältnis zwischen der TEAM-AGENTUR Ges.m.b.H.
& Co.KG. (im folgenden "Agentur" genannt), dem Auftraggeber
(im folgenden "Kunde" genannt) und der vermittelten
Person (im folgenden "Model" genannt), im Zusammenhang
mit den nachfolgend angeführten, von der Agentur angebotenen
Dienstleistungen.
Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der mit den Kunden
und den Models abgeschlossenen Vermittlungs- bzw. Veranstaltungs-Organisationsverträge.
1.2 Dienstleistungen der Agentur
Die vorliegenden AGB gelten insbesondere
für folgenden Dienstleistungen der Agentur:
Vermittlung von Fotomodellen / Mannequins / Dressmen / Künstler
und sonstigen Personen.
Casting und Ausbildung von Fotomodellen und Mannequins und Dressmen.
Organisation von Veranstaltungen wie Modenschauen / Produktshows
/ Events / Ausstellungen usw.
Verleih von Veranstaltungstechnik wie Beschallungsanlagen / Lichtanlagen
/ Effektgeräte / Bühnenkulissen / Bühnenpodeste
usw.
1.3 Gültigkeit
Die Agentur behält sich das Recht vor,
ihre Dienstleistungen jederzeit ganz oder teilweise anzupassen
oder aufzulösen und damit verbunden, die AGB jederzeit zu
ändern. Durch die Änderung einzelner Artikel werden
die übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht aufgehoben.
2.0 BUCHUNGSBESTIMMUNGEN
2.1 Allgemeine Buchungsbestimmungen
Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur
bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes
schriftlich vereinbart wird. Der Kunde ist verantwortlich für
den ordnungsgemäßen Ablauf der Buchung sowie deren
Bezahlung. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem
Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab.
Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese
ist Bestandteil der in der Buchungsbestätigung genannten
Honorarsumme (Die Agentur erhält ebenfalls eine Vermittlungsprovision
vom Model).
Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis
ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen
gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur zu verrechnen,
oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Model kommt auf Vermittlung
der Agentur, jedoch ohne diese als Vertragspartei, direkt zwischen
dem Kunden und dem Model zustande.
Die Agentur erlaubt Buchungen nur im Einklang mit den österreichischen
und europäischen Gesetzen. Der Kunde verpflichtet sich, daß
er die vermittelte Person nur im Rahmen von Einsätzen engagiert,
die in keiner Weise gegen Recht und Ordnung verstoßen.
Der Kunde verpflichtet sich die Privatsphäre des Models zu
respektieren und zu schützen. Dem Kunden ist es untersagt,
perönliche Daten, Adressen oder Telefonnummern der Models
in irgendeiner Form zu speichern oder an Dritte weiterzugeben.
Die Kontaktaufname zum Model und Verhandlungen zwischen dem Kunden
und dem Model müssen ausschließlich über die Agentur
erfolgen.
2.2 Castings
Castings (Vorstellungstermine der Models)
dürfen max. 30 Minuten dauern. Bei längerer Dauer oder
Wartezeit hat das Model Anspruch auf 50% seines üblichen
Modelhonorars. Fotos und Filmaufnahmen von Castings dürfen
nicht veröffentlicht werden, ansonsten fallen die üblichen
Honorare für Model und Agentur an.
2.3 Optionen
Optionen sind terminverbindliche Reservierungen.
Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Werktage
(bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb einem
Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt.
Samstag un d Sonntag sind keine Werktage. Es gilt die zentraleuropäische
Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert.
2.4 Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich.
Sie sind auf Verlangen des Kunden durch die Agentur unverzüglich
schriftlich unter Angabe der wesentlichen Einzelheiten zu bestätigen.
2.5 Wetterbuchungen
Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort
der vermittelten Person möglich und müssen ausdrücklich
als solche bezeichnet werden. Wenn nicht anders vereinbart, handelt
es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen
nicht vor, oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die
Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 2 Stunden
vor dem geplanten Arbeitsbeginn absagen. Sofern kein Ersatztermin
genannt wird, beträgt das Ausfallhonorar 100 % des vereinbarten
Gesamthonorars. Anfallende Umbuchungsgebühren, Spesen und
Reisekosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
2.6 Umbuchungen
Bei Umbuchungen aller Art werden dem Kunden
€ 50.-- pro Model in Rechnung gestellt. Umbuchungen auf unbestimmte
Zeit werden nicht entgegengenommen. Sie gelten als Annullierungen
und werden wie diese behandelt und verrechnet.
2.7 Folgebuchungen
Der Kunde schuldet die Provision auch für
Folgebuchungen, solange das Model sich von der Agentur vertreten
läßt. Der Kunde verpflichtet sich, Direktbuchungen
unter Umgehung der Agentur zu unterlassen.
Nimmt der Kunde mit einem Model Kontakt auf, von dem er in irgendeiner
Form (insbesondere Homepage, Korrespondenz oder anderem Informationsmaterial)
durch die Agentur erfahren hat, kommen diese AGB unmittelbar und
vollinhaltlich zur Anwendung. In diesem Falle sind insbesondere
die entsprechenden Provisionen und Dienstleistungs-gebühren
zur Zahlung fällig.
2.8 Annullierung
Die hier angeführten Annullierungsmöglichkeiten
gelten nur für die Model-Vermittlung.
Eine Festbuchung kann aus einem wichtigen Grund annulliert werden.
Eine Annullierung bedarf immer der schriftlichen Form. Allfällige
Schadenersatzforderungen seitens der Agentur bleiben vorbehalten.
Erfolgt die Annullierung der Festbuchung bis 20 Werktage vor Arbeitsbeginn,
wird dem Kunden nur der bis dahin entstandene organisatorische
Aufwand in Rechnung gestellt.
Erfolgt die Annullierung der Festbuchung bis 5 Werktage vor Arbeitsbeginn,
wird dem Kunden der bis dahin entstandene organisatorische Aufwand,
sowie 50% des vereinbarten Modelhonorars in Rechnung gestellt.
Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen
Grund, ist das vereinbarte Modelhonorar zu bezahlen.
Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird sich die Agentur
nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung
anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz
zu finden. Die Agentur kann nicht für durch die Annulierung
entstandene Kosten haftbar gemacht werden.
3.0 ARBEITSBESTIMMUNGEN
3.1 Arbeitszeit
Models können tage-, haltage- oder stundenweise
gebucht werden. Bei Tagesbuchungen beträgt die Arbeitszeit
8 Stunden, bei Halbtagesbuchungen beträgt sie 4 Stunden.
Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten
Arbeitsort zur vereinbarten Zeit. Die Zeit für die Vorbereitung
auf den Auftrag (Make up, Hairstyling, Anprobe usw.) gilt als
Arbeitszeit. Angemessene Pausen sind durch den Kunden einzuplanen.
Das vereinbarte Honorar für eine Tages- oder Halbtagesbuchung
muß auch dann ausbezahlt werden, wenn nicht die volle Zeit
beansprucht wurde. Leistet das Model Überstunden, so werden
diese gemäß dem vereinbarten Stundensatz zusätzlich
in Rechnung gestellt. Angebrochene Stunden werden dabei auf die
nächste halbe Stunde aufgerundet.
3.2 Sicherheit / Risikoaufnahmen
Der Kunde verpflichtet sich, alle nützlichen
Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden, sowie das
Leber und die Gesundheit des Models zu schützen. Er verpflichtet
sich, die einschlägigen Gesetze und Verordnungen sowie alle
maßgeblichen Richtlinien einzuhalten. Bei besonders risikoreichen
Einsätzen hat der Kunde eine entsprechende Risiko-Versicherung
für das Model abzuschließen. Hat der Kunde der Agentur
bei der Buchung das einzugehende Risiko nicht ausdrücklich
mitgeteilt, ist das Model berechtigt seine Leistung zu verweigern.
In diesen Falle wird ein Ausfallshonorar von 75% des vereinbarten
Honorars in Rechnung gestellt.
3.3 Versicherungen / Sozialversicherungen
Sämtliche Versicherungen sind Sache
des Kunden bzw. des Models. Die Agentur tritt als Vermittler zwischen
Kunde und Model auf und übernimmt als solche keinerlei Haftung.
Die Verpflichtung zur Zahlung von anfallenden Steuern, Versicherungsbeiträgen
und Sozialversicherungsabgaben übernimmt das Model.
4.0
REKLAMATIONEN / HAFTUNG
4.1 Unfall / Krankheit / Nichterscheinen
des Models
Bei Nichterscheinen oder Verspätung des
Models infolge höherer Gewalt sind weder die Agentur noch
das Model haftbar.
Ist ein Model wegen Krankheit oder Unfall
verhindert, muß es gemäß Model-Vermittlungs-Vertrag
unverzüglich die Agentur benachrichtigen. Der entsprechende
Nachweis der Krankheit/des Unfalls muß dem Kunden und der
Agentur schriftlich erbracht werden (Arztzeugnis). Versäumt
es das Model, die Agentur innert nützlicher Frist zu benachrichtigen
oder kann es den Nachweis seines Fernbleibens nicht erbringen,
hat es für den Schaden aufzukommen. Die Agentur behält
sich das Recht vor, das ausgefallene Model durch ein anderes,
gleichwertiges Model zu ersetzen.
4.2 Verspätung / Nichterscheinen
des Models
Bei schuldhafter Verspätung des Models
(verschlafen, verpaßter Zug oder Flugzeug etc.) hat das
Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund
besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich,
so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf
Grundlage des Stundenhonorarsatzes.
Das Nichterscheinen eines Models ist der Agentur unverzüglich
zu melden, um durch die Beistellung eines Ersatzmodels den Schaden
zu minimieren.
Das Model hat für die aus der Verspätung resultierenden
Kosten aufzukommen.
Die Agentur kann nicht haftbar gemacht werden.
4.3 Reklamationen
Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die
Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe darzulegen.
Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen.
Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht
zu entbinden. Werden mit dem Model dennoch Aufnahmen gemacht,
so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.
Für die Arbeiten von Hairstylisten, Make up Artisten oder
Stylisten kann das Model nicht verantwortlich gemacht werden.
Bei berechtigten Beanstandungen seitens des Kunden, entfällt
jegliche Zahlungspflicht des Kunden an dieses Model. Die Agentur
behält sich das Recht vor, das beanstandete Model durch ein
anderes, gleichwertiges zu ersetzen.
4.4 Haftung
Kann produziertes
Material aus technischen, ästhetischen, ethischen, religiösen
bzw. politischen Gründen nicht verwendet werden, so kann
das Model nicht haftbar gemacht werden.
Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedem Rechtsgrund
ist auf das Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
5.0 NUTZUNG U. WIEDERGABERECHTE
5.1 Erstnutzung
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,
werden mit dem vereinbarten Model-Honorar die Nutzungsrechte an
den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr
innerhalb eines Landes für das vereinbarte Produkt, den vereinbarten
Verwendungszweck und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt.
Wenn nicht anders vereinbart, beginnt die Jahresfrist mit der
tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung
der Aufnahmen.
5.2 Weiternutzung
Jede weitergehende Nutzung, sei es für
weitere Länder oder Jahre, insbesondere für Poster,
Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, Flyer, Broschüren,
Kataloge, PR-Material, Internet und alle grafischen und alle digitalen
Medien, sowie jede Nutzung des Modellnamens, bedarf einer ausdrücklichen
schriftlichen Einwilligung der Agentur.
Es besteht kein Anrecht auf Exclusivität des Models ohne
entsprechende schriftliche Vereinbarung.
Solange nicht alle vereinbarten Honorare und Provisionen durch
den Kunden bezahlt sind, gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen.
Jegliche Nutzung des Materials ist damit unzulässig.
6.0 HONORARE
6.1 Modelhonorar
Das Modelhonorar umfaßt die vereinbarten
Honorarsätze zuzüglich anfallender MwSt. Das mit der
Agentur vereinbarte Honorar ist dem Model nach Beendigung der
Arbeit an Ort und Stelle inkl. sämtlicher Spesen und Zuschläge
in bar oder per Check auszuzahlen. Rechnet die Agentur (auf Wunsch
des Kunden) mit dem Kunden und dem Model ab, so erhält das
Model sein Honorar nach Eingang auf dem Agenturkonto mittels Banküberweisung
durch die Agentur.
6.2 Reisekosten / Spesen
Sämtliche Spesen wie Fahrt-, Flug,-
Taxi-, Essens-, Hotelkosten usw. können durch das Model nur
nach vorheriger Absprache mit der Agentur und dem unden geltend
gemacht werden.
Als Reisespesen werden entweder das Bahnticket hin und retour
2.Klasse oder € 0.36 pro Auto-Kilometer (Wohnort des Models bis
Einsatzort und zurück) verrechnet.
Die eventuelle Vergütung der Reisezeit wird durch vorheriger
Absprache mit dem Kunden und der Agentur geregelt.
Für die Verpflegung des Models während der Arbeitszeit
hat der Kunde zu sorgen (incl. ausreichend alkoholfreie Getränke).
Pro Arbeitstag ist eine warme Mahlzeit zu organisieren.
6.3 Agenturprovision
Für die Vermittlungs und Organisationstätigkeit
stellt die Agentur dem Kunden eine Agenturprovision in der Höhe
von 15% des Modelhonorars in Rechnung.
Für die Organisation von Castingterminen stellt die Agentur
dem Kunden ein Pauschalhonorar in der Höhe von € 40.-/pro
Model und Termin in Rechnung.
Für Umbuchungen stellt die Agentur dem Kunden ein Pauschalhonorar
von € 40.-- in Rechnung. An ausländische Rechnungsempfänger
verrechnet die Agentur eine Auslandspauschale (Bankspesen) in
der Höhe von € 11.--/pro Rechnung.
6.4 Zahlunsbedingungen
Die Agenturrechnungen sind prompt NETTO KASSA
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden
bankmäßige Verzugszinsen verrechnet.
7.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Zwischen den Parteien dieser Bestimmungen,
Agentur, Kunde, Model, findel ausschließlich österreichisches
Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen
aus Vereinbarungen und Buchungen insbesondere im Zusammenhang
mit Nutzungsrechten ist Feldkirch.
Die Gültigkeit der Bestimmungen wird durch die etwaige Ungültigkeit
einer Bestimmung nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen
Bestimmung gilt dasjenige vereinbart, was dem angestrebten Zweck
möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Auffüllung
von Vertragsstücken.
TEAM-AGENTUR GmbH & Co.KG
Walter Raid und Hannes Schenkenbach
Bildgasse 18
A-6850 DORNBIRN / AUSTRIA
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